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Lohn + Gehalt

Altersvorsorge: Nichts mehr verschenken!

Weil Tierärztliche Fachangestellte zumeist keine Top-Verdiener sind, droht ihnen oft die Altersarmut. Frühzeitiges Vorsorgen hilft - und idealerweise macht der Arbeitgeber sogar mit.

Hand adding a dollar to a glass piggy bank
Inhaltsverzeichnis

Von Dr. med. vet. Viola Melchers

Mit der gesetzlichen Rente allein wird keine TFA im Alter ihren Lebensstandard halten können. Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VMF) und der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) setzen daher auf die betriebliche Altersvorsorge, um die Angestellten auch nach dem Ende ihres Berufslebens mit einem gesicherten Auskommen zu versorgen. Weil viele TFA gar nichts von den Möglichkeiten wissen, die staatliche Förderung und der Tarifvertrag ihnen bieten, haben die Verbände die Social-Media-Kampagne zur betrieblichen Altersvorsorge „Nichts mehr verschenken!“ gestartet. Eine Homepage informiert medizinische Fachangestellte über ihre Rechte, zeigt anhand von Berechnungsbeispielen auf, welche Rentenbeträge erzielt werden können, und gibt Tipps für das Gespräch mit dem Chef.

Schließlich kann die betriebliche Altersvorsorge auch für den Arbeitgeber von Vorteil sein: Auf die Beiträge der Mitarbeiter und die Arbeitgeberbeteiligung werden weder Steuern noch Sozialabgaben erhoben. Und die Motivation im Team steigt, wenn der Chef seinen Angestellten zeigt, dass er für sie sorgt und dabei auch die Zukunft im Blick hat.

Das Recht zur Vorsorge

Erstes Standbein der betrieblichen Altersvorsorge ist die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung. Alle Angestellten – TFA wie Tierärzte – haben seit 2002 das Recht, einen Teil ihres Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge einfließen zu lassen. Es besteht grundsätzlich nach dem Betriebsrentengesetz, auch wenn kein Tarifvertrag gilt. Für bis zu 254 Euro pro Monat (das sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung), die in einen betrieblichen Vorsorgevertrag eingezahlt werden, erhebt der Staat weder Einkommenssteuer noch Sozialabgaben.

Gilt für die TFA der Tarifvertrag, fließen auch die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeträge in die Altersvorsorge: Wenn die Mitarbeiterin Teile ihres Gehaltes für eine betriebliche Altersvorsorge aufwendet, kann sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages beanspruchen. Dieses Extra entspricht den eingesparten Lohnnebenkosten und ist für den Arbeitgeber daher kostenneutral. Wie die Entgeltumwandlung durchgeführt wird, müssen Tierarzt und TFA durch eine Vereinbarung regeln. Daraus sollte hervorgehen, dass es sich bei der Entgeltumwandlung um einen Bestandteil des Gehaltes handelt, dass die Beschäftigte unwiderruflich bezugsberechtigt ist und dass ihr die Versicherungspolice herausgegeben wird, wenn das Arbeitsverhältnis endet.

Für wen gilt der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Mitglied im Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V. und Sie zugleich im Verband medizinischer Fachberufe e. V. sind. Außerdem entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn der individuelle Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge Bezug nimmt. Sofern es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt und nicht um einen Nebenjob, gilt der Tarifvertrag auch für geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis.

Anschub zur Altersvorsorge

Ergänzt wird die Entgeltumwandlung durch einen verbindlichen Arbeitgeberbeitrag, die sogenannte Anschubfinanzierung. Diese wird ebenfalls durch den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung“ geregelt. Die Arbeitgeberbeiträge wurden zum 1. April 2017 erhöht und betragen nun:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden: 45 Euro/Monat

  • Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Wochenstunden: 27,50 Euro/Monat

  • Auszubildende nach der Probezeit: 45 Euro/Monat

Der Anspruch besteht für jeden Kalendermonat, in dem Sie Gehalt bekommen, also auch im Urlaub, bei Krankheit oder während des Mutterschutzes.

Wer wählt die Versicherung aus?

Beantragen Sie eine Entgeltumwandlung oder entsteht ein Anspruch auf Anschubfinanzierung, hat Ihr Chef vier Wochen Zeit, Ihnen die Durchführung durch eine Pensionskasse oder Direktversicherung in Form einer Aktiengesellschaft anzubieten. Tut er das nicht, können Sie auswählen.

Die Tarifparteien empfehlen die sogenannte GesundheitsRente, die auf ihre Initiative hin und nach Ausschreibung von der Deutschen Ärzteversicherung in Zusammenarbeit mit Deutscher Apotheker- und Ärztebank sowie Pro bAV speziell für Gesundheitsberufe entwickelt wurde.

Wer ist Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer ist immer der Praxisinhaber als Arbeitgeber, Begünstigte sind Sie als Arbeitnehmerin.

Was passiert, wenn Sie Ihren Job wechseln?

Der bisherige Arbeitgeber überträgt seine Eigenschaft als Versicherungsnehmer auf den neuen Chef. Hierfür ist ein Zweizeiler ausreichend. Der Zeitpunkt des Wechsels muss angegeben werden und beide Arbeitgeber unterschreiben.

Auch wenn der neue Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, muss er die betriebliche Altersvorsorge übernehmen – außer er bietet Ihnen eine andere Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an. Dann bleibt nur die Möglichkeit, dass Sie selbst zur Versicherungsnehmerin werden.

Und wenn Sie keine betriebliche Altersvorsorge möchten?

Bei einer Anstellung auf Basis des Tarifvertrags sollten Sie schriftlich darauf verzichten, damit Ihr Arbeitgeber dokumentieren kann, warum seine Beiträge nicht ausgezahlt wurden.

Über die Autorin

Als Fachjournalistin arbeitet Dr. med. vet. Viola Melchers vor allem für die Fachzeitschrift Der Praktische Tierarzt und das Portal Vetline.de. Die promovierte Tierärztin schreibt über Spannendes aus der veterinärmedizinischen Praxis und Wissenschaft.

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