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Zulassungsverfahren

Auch ohne Abitur ins Studium?

Jahrelange Wartezeiten, ohne Eins im Abitur kaum eine Chance – im Zulassungsverfahren zum Medizinstudium liegt einiges im Argen. Das soll sich jetzt ab dem Sommersemester 2020 ändern.

Ausbildung Studium

Das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ist teilweise verfassungswidrig. So hatte im Dezember 2017 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Insbesondere störten sich die Richter an der schlechten Vergleichbarkeit der Abiturnoten aus verschiedenen Bundesländern sowie an den extrem langen Wartezeiten auf einen Studienplatz – bis zu acht Jahre in der Humanmedizin. Jetzt steht eine Reform des Systems zum Hochschulzugang an, die neben der Humanmedizin auch Zahn- und Tiermedizin sowie die Pharmazie betreffen wird. Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2018 einen Entwurf für den zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrag vorgelegt.

Die Quote vor der Quote

Schon bevor die Studienplätze anhand der Hauptquoten vergeben werden, können besondere Bewerbergruppen wie Härtefälle oder Zweitstudienbewerber berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser sogenannten Vorabquote könnten zukünftig auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur zugelassen werden.

So werden die Plätze vergeben

Auch bei den Hauptquoten gibt es Neuerungen:

  • Statt wie bisher 20 Prozent sollen in Zukunft sogar 30 Prozent der Plätze an die Abitur-Besten vergeben werden. Länderspezifische Unterschiede in den Abiturnoten sollen dabei ausgeglichen werden.

  • Neu ist eine „zusätzliche Eignungsquote“ von zehn Prozent. Diese Plätze sollen ausdrücklich unabhängig von den Abiturnoten vergeben werden. Ein mögliches Kriterium ist hier die Wartezeit – dafür fällt die bisherige Wartezeitquote von 20 Prozent komplett weg.

  • Schließlich werden wie bisher 60 Prozent der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Die müssen zukünftig jedoch mindestens ein schulnoten­unabhängiges Auswahlkriterium berücksichtigen, beim Studium der Humanmedizin sogar zwei. Zudem ist ein fachspezifischer Studien­eignungstest verbindlich.

Das neue Auswahlverfahren wird in der Tiermedizin voraussichtlich erstmals bei der Vergabe von Studienplätzen für das Wintersemester 2020/21 angewendet werden.

(VM)

Weitere Informationen: https://svg.to//zulassung

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