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Tierwohl – Stroh und Co. 12. Mai 2021

Beschäftigung für Schweine

Die novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass ab August 2021 Schweine jederzeit Zugang zu organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterialien haben.

Das Beschäftigungsmaterial für Schweine muss "organisch und faserreich" sein
Das Beschäftigungsmaterial für Schweine muss "organisch und faserreich" sein

Ab dem 1. August 2021 schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, dass Beschäftigungsmaterial für Schweine „organisch“ und „faserreich“ sein muss. Besonders geeignet sind Stroh, Heu und Sägemehl.

Das verborgene Schicksal der Falltiere
Schwer erkrankte oder verletzte Schweine werden in Deutschland viel zu oft nicht angemessen versorgt. Verstöße gegen das Tierschutzrecht kommen häufig vor.

Wühlen, schnüffeln, kauen

Auch andere organische Materialien wie Baumwollseile oder Papierschnitzel kommen zum Erkunden infrage. Die Voraussetzung: Sie müssen sich von den Schweinen untersuchen, bewegen und verändern lassen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat eine Übersicht zu geeigneten Materialien und Mindestmengen erstellt. Das Material muss für alle Tiere jederzeit zugänglich und ausreichend vorhanden sein. Die Autoren stellen fest: „Ob die angebotene Menge an Beschäftigungsmaterial tatsächlich ausreicht, zeigen letztendlich die Schweine.“ (RED)

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