Beschäftigung für Schweine
Die novellierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass ab August 2021 Schweine jederzeit Zugang zu organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterialien haben.
Ab dem 1. August 2021 schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, dass Beschäftigungsmaterial für Schweine „organisch“ und „faserreich“ sein muss. Besonders geeignet sind Stroh, Heu und Sägemehl.
Wühlen, schnüffeln, kauen
Auch andere organische Materialien wie Baumwollseile oder Papierschnitzel kommen zum Erkunden infrage. Die Voraussetzung: Sie müssen sich von den Schweinen untersuchen, bewegen und verändern lassen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat eine Übersicht zu geeigneten Materialien und Mindestmengen erstellt. Das Material muss für alle Tiere jederzeit zugänglich und ausreichend vorhanden sein. Die Autoren stellen fest: „Ob die angebotene Menge an Beschäftigungsmaterial tatsächlich ausreicht, zeigen letztendlich die Schweine.“ (RED)
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