Bitte nicht in Wundhöhlen anwenden
Octenidinhaltige Antiseptika können zwar für die Haus- und Schleimhautdesinfektion zugelassen sein, für eine Spülung von Wundhöhlen sind sie jedoch weder vorgesehen noch geeignet.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass diese Anwendungshinweise unbedingt berücksichtigt werden sollten.
Gewebeschäden möglich
Laut einer kürzlich beim BVL eingegangenen Meldung entwickelte ein Hund nach einer Vorhautspülung mit einem Octenidin-haltigen Präparat innerhalb weniger Stunden eine Schwellung und Hautrötung sowie ein reduziertes Allgemeinbefinden.
Wenige Tage später wurde der Hund mit entzündlichen Geschwüren an der Penisschleimhaut vorgestellt. Unerwünschte Reaktionen im Zusammenhang mit der Anwendung von Octenidinhaltigen Präparaten sind auch bei Menschen bekannt.
Hier finden Sie mehr Informationen: DOI: 10.15654/TPK-150029
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