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Gehalt 16. März 2022

Corona-Bonus für TFAs – jetzt noch den Chef ansprechen!

Noch bis zum 31.03.2022 haben Praxisinhaber die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen steuerfreien Sonderbonus auszuzahlen. Das gilt auch für Mini-Jobber.

Noch bis zum Ende des Monats können Arbeitgeber Ihren TFAs den steuerfreien Coronabonus auszahlen. 
Noch bis zum Ende des Monats können Arbeitgeber Ihren TFAs den steuerfreien Coronabonus auszahlen. 

Eine Befragung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) hat aufgezeigt, dass nur die Hälfte der TFAs (49,5 Prozent) den steuerfreuen Coronabonus erhalten haben. Dies sei im Angesicht der stressigen Pandemiezeiten, des niedrigen Lohns und der vielen tiermedizinischen Fachangestellten, die sich über einen Ausstieg aus dem Beruf Gedanken machen, eine verpasste Chance, Wertschätzung zu zeigen. Die Verbandspräsidentin des VMF Hannelore König erinnert deshalb Arbeitgeberinnen und Arbeitsgeber nochmals daran, dass bis zum 31.03.2022 die Möglichkeit besteht, eine steuerfreie Leistung an die Beschäftigten bis zu einer Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Zudem ermutigt sie TFAs dazu, das Thema Corona-Bonus in der Praxis anzusprechen.

Am 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde.
Lohnabstand wahren
Im Angesicht der Erhöhung des Mindestlohns zum 1.10.2022 drängt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf frühere Tarifverhandlungen für die Berufsgruppe der TFAs.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 Nr. 11a des Einkommenssteuergesetzes. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird (keine Entgeltumwandlung) und im Zusammenhang mit der Corona-Krise steht. Die Auszahlung kann entweder einmalig oder über mehrere Monate verteilt erfolgen. Die Sonderzahlung gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang, sodass auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte hiervon profitieren können. Auch der Bezug von Kurzarbeitergeld schließt eine Zahlung nicht grundsätzlich aus. 

Der Schwerpunkt der drei Bände liegt bei den medizinischen Inhalten der Ausbildung.
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Unzufriedenheit durch geringe Gehälter

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An der Umfrage vom VMF hatten rund 14 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ausgebildeten TFAs teilgenommen. Ca. 36 Prozent von ihnen gaben an, dass sie derzeit weniger als 12 Euro Bruttostundenlohn verdienen, weshalb der Verband im Angesicht des im Oktober in Kraft tretenden Mindestlohns neue Tarifgespräche mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte wünscht. Rund 41 Prozent der Teilnehmer erwägen mindestens einige Male im Monat, aus dem Beruf TFA auszusteigen. Nur 30 Prozent erklärten, mit ihrem Gehalt zufrieden bzw. sehr zufrieden zu sein. (LP)

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