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Tierschutz 8. Februar 2018

Das verborgene Schicksal der Falltiere

Schwer erkrankte oder verletzte Schweine werden in Deutschland viel zu oft nicht angemessen versorgt. Verstöße gegen das Tierschutzrecht kommen häufig vor.

Schweine auf einem Transporter
Schweine auf einem Transporter
Inhaltsverzeichnis

Von Dr. med. vet. Viola Melchers

Über ein Fünftel der in Deutschland lebend geborenen Ferkel wird nicht zum Schlachtschwein, sondern verendet vorher. Diese Falltiere werden in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) angeliefert und von den amtlichen Kontrollen am Schlachthof nicht erfasst.

Österreichische Studien aus den letzten Jahren ließen darauf schließen, dass viele der in den dortigen VTN angelieferten Tiere vor ihrem Tod lang anhaltendes Leiden und starke Schmerzen erdulden müssen. Die Vermutung, dass das in Deutschland ähnlich sein könnte, brachte Professorin Elisabeth große Beilage dazu, in vier deutschen VTN die angelieferten Kadaver aus sechs Bundesländern zu untersuchen. Um einzuschätzen, wie häufig Verstöße gegen das Tierschutzrecht sind, sah sie sich von 57 dort angelieferten LKW-Ladungen jedes Schwein an. Die Professorin für Schweinemedizin an der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover hielt Ausschau nach Tieren mit deutlichen äußerlichen Veränderungen, die auch für einen Tierhalter erkennbar gewesen wären. Und sie musste feststellen: 13,6 Prozent der Mast- und 11,6 Prozent der Zuchtschweine hatten vor ihrem Tod über längere Zeit gelitten. An jedem Arbeitstag in den deutschen VTN werden damit hochgerechnet fast 1200 Schweine angeliefert, bei denen erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorliegen.

Tierschutzrelevante Befunde

In ihrer Studie, die der Redaktion vorlag, beschreibt Elisabeth große Beilage anhand der Dokumentation von insgesamt 463 auffälligen Schweinen die Befunde. Zahlreiche Fotos dokumentieren, was große Beilage in den VTN antraf: hochgradige Abmagerung, Dekubitus und Ulzera, die auf lange Liegezeiten schließen lassen, Arthritiden und Klauenschäden, durch Buchtgenossen heftig malträtierte Schwänze und Ohren, umfangreiche Hernien mit tiefgehenden Verletzungen und Schweine, die durch Kotanschoppung infolge Rektumstenose verendet waren.

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Fehlerhafte Nottötungen

Bei den notgetöteten Tieren stellte große Beilage in über 60 Prozent der Fälle erhebliche Mängel fest, die ebenfalls zu erheblichem Leiden und Schmerzen geführt haben müssen: Bolzenschuss oder Entblutungsschnitt waren falsch platziert. Der Kopfschlag wurde falsch oder bei viel zu schweren Tieren angewendet. Viele der notgetöteten Schweine wurden nach der Betäubung gar nicht entblutet. Eines traf sogar lebend im VTN ein.


Top Job:


Das Einzeltier muss im Fokus stehen

Für die Professorin steht fest: „Bei Falltieren sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetz keine Einzelfälle. Es ist dringend notwendig, dass wir in Zukunft eine bessere Versorgung erkrankter und verletzter Tiere gewährleisten.“

Große Beilage hat ihre Studie nicht publiziert, sondern an Personen weitergegeben, von denen sie sich erhofft, dass sie Maßnahmen in Gang setzen, um die Situation zu verbessern. Was ist zu tun? Die Wissenschaftlerin gibt konkrete Empfehlungen und richtet sich dabei neben den Tierhaltern und den Überwachungsbehörden auch an die bestandsbetreuenden Tierärzte.

Während in der Schweinemedizin im Hinblick auf Infektionen meist die ganze Herde betrachtet wird, ist es im Krankheitsfall unumgänglich, das Einzeltier im Blick zu haben. Tierärzte sollten ihre Klientel noch mehr als bisher für den Umgang mit kranken und verletzten Schweinen sensibilisieren. Schweinehalter sind verpflichtet, das Befinden ihrer Tiere mindestens einmal täglich direkt visuell zu kontrollieren, um Erkrankungen rechtzeitig zu entdecken. Für die tägliche Kontrolle ist ein Plan empfehlenswert, der festlegt, worauf immer bzw. in bestimmten Altersgruppen geachtet werden muss. Wo ist eine Kontrolle vom Gang ausreichend, wann müssen Buchten betreten werden? Der Hoftierarzt kann beim Erstellen dieses Plans beraten.

Wurde ein Schwein als erkrankt erkannt, ist die Ursache zu klären, ggf. mithilfe des Tierarztes. Dann ist zu entscheiden, ob das Tier in eine Krankenbucht umgestallt werden muss. In der Gruppe verbleiben sollte es nur, wenn es Futter und Wasser noch gut erreichen und sich gegen Buchtgenossen durchsetzen kann.

Tierschutz durch rechtzeitige Tötung

Der Tierarzt sollte dem Halter nicht nur ein Behandlungsprotokoll an die Hand geben, sondern auch kommunizieren, wie der Therapieerfolg kontrolliert werden kann – und was im Fall eines Misserfolgs zu tun ist. Große Beilage sieht es als tierärztliche Aufgabe, dem Halter das nötige Wissen zu vermitteln, um zu erkennen, wann eine Tötung nötig ist. Detaillierte Kriterien für diese Entscheidung müssen teils noch wissenschaftlich erarbeitet und den Tierärzten zur Verfügung gestellt werden.

Dringend nötig sind theoretische und vor allem praktische Schulungen der Halter zur Tötung. Weil zu tötende Tiere in der Regel nicht mehr transportiert werden können, ist ein solches Training eigentlich nur im laufenden Betrieb möglich. Praktikabel wäre beispielsweise eine Schulung durch den Hoftierarzt. Entsprechende Fortbildungen, die Tierärzte gezielt in den Tötungsverfahren schulen, die Landwirten zur Verfügung stehen, sowie Lehrmaterialien werden dringend gebraucht. Schwer kranke und verletzte Schweine sollten als die schwächsten Tiere in der Population insgesamt mehr Beachtung finden.

Über die Autorin

Als Fachjournalistin arbeitet Dr. med. vet. Viola Melchers vor allem für die Fachzeitschrift Der Praktische Tierarzt und das Portal vetline.de. Die promovierte Tierärztin schreibt über Spannendes aus der veterinärmedizinischen Praxis und Wissenschaft.

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