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Neue Tarifverträge für Tiermedizinische Fachangestellte 27. Januar 2020

Drei Jahre Tariffrieden

In zwei Stufen mehr Gehalt und mehr Geld aus der betrieblichen Altersversorgung – das sind die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für TFA.

Tierärztin untersucht Katze
Tierärztin untersucht Katze

Von Dr. med. vet. Petra Sindern

Bei den Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) haben sich die Tarifparteien im Dezember 2019 auf Änderungen beim Gehaltstarifvertrag (GTV) und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) verständigt.

Im ersten Schritt wurden die Gehälter in der Tätigkeitsgruppe I im ersten bis vierten Berufsjahr zum 1. Januar 2020 um fünf Prozent und vom fünften Berufsjahr an um vier Prozent angehoben. Zum 1. Juli 2021 folgt eine zweite Stufe mit einer weiteren Steigerung um vier Prozent für die ersten vier Berufsjahre bzw. drei Prozent vom fünften Berufsjahr an. Zudem werden die Zuschläge auf die Tätigkeitsgruppen II und III um jeweils zwei Prozent erhöht und betragen nun 12 bzw. 22 Prozent auf das Grundgehalt in der Tätigkeitsgruppe I. Erreicht werden können die höheren Tätigkeitsgruppen mit entsprechenden Weiterbildungsstunden.

Seit Januar 2020 erhalten außerdem die Auszubildenden in allen drei Ausbildungsjahren zusätzlich 70 Euro, sodass die monatlichen Ausbildungsvergütungen dann im ersten Ausbildungsjahr 700 Euro, im zweiten Jahr 750 Euro und im dritten Jahr 800 Euro betragen.

Anschubfinanzierung steigt

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Verhandelt wurde auch der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung. Danach steigt die Anschubfinanzierung für TFA mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 20 und mehr Stunden sowie für Auszubildende nach der Probezeit auf monatlich 55 Euro. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden erhalten 32,50 Euro monatlich. Dabei waren sich die Tarifpartner einig, dass die Beschäftigten selber stärker sensibilisiert werden müssen, in ihre Altersrente mit eigenen Beiträgen zu investieren. Denn auch bei TFA ist abzusehen, dass ohne Eigenanteil eine Altersrente in die Armutsfalle führen könnte.

Um die Attraktivität des Berufs langfristig zu erhalten, einem absehbaren Fachkräftemangel entgegenzutreten und Planungssicherheit für die tierärztlichen Praxen und Kliniken zu schaffen, haben sich die Verhandlungspartner auf eine 36-monatige Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 geeinigt.


Top Job:


Tarifpartner für diese Mindestempfehlungen sind der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), der mit beiden Vizepräsidenten, dem Geschäftsführer und dessen Referentin verhandelte, sowie der Verband medizinischer Fachberufe e.V., vertreten durch hochrangige Mitglieder seiner großen Tarifkommission.

Mehr Infos: Die neuen Gehaltstabellen und auch der Fortbildungskalender mit Weiterbildungen, die zum Erwerb tarifwirksamer AG-TFA Stunden für die Tarifgruppen II und III genutzt werden können, sind hier zu finden.

Über die Autorin

Dr. med. vet. Petra Sindern ist Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft TFA im bpt.

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