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Nebentätigkeit 12. Mai 2018

Eine TFA mit kreativer Ader

Sara Roller arbeitet mit Begeisterung als TFA. Nebenbei ist sie als freie Autorin für Werbeagenturen, Tiermagazine und -praxen tätig. Wie es dazu kam und welche Tipps sie für ihre Kolleginnen hat, lesen Sie in ihrem Porträt.

Inhaltsverzeichnis

Von Sara Roller

Schon als Kind habe ich gerne geschrieben: Briefe an Freundinnen, Geschichten und Aufsätze in der Schule, als Teenager einen ersten Roman-Entwurf. In der Mittelstufe gewann ich den ersten Schreibwettbewerb und in der Oberstufe erhielt ich ein Stipendium der Fazit-Stiftung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Irgendwie war immer klar, dass ich einmal Journalismus studieren würde. Und das habe ich dann auch gemacht, kombiniert mit den Fächern Spanisch und Mittlere/Neuere Geschichte. Das klingt trockener als es ist! Mir hat das Studium immer großen Spaß gemacht – bis auf die aufwendige Magisterarbeit am Schluss.

Unglücklich im Volontariat

Nach dem Uni-Abschluss bewarb ich mich wie alle anderen Absolventen bei verschiedenen Redaktionen und PR-Agenturen und begann ein Volontariat. Ziemlich schnell merkte ich, dass ich gar nicht in diese Welt passte und nicht glücklich damit sein würde, den ganzen Tag in einem Büro herumzusitzen, zu telefonieren und im Internet zu recherchieren. Als es in einer „Krisen-Konferenz“ mit dem Agenturleiter, der Druckerei, der Redaktion und mir als Volontärin zu einer Diskussion über die falsche Abstufung von Orangetönen auf dem Titelbild eines Magazins kam und alle so taten, als würde morgen die Welt untergehen, weil die Farbe nicht hundertprozentig stimmte, wusste ich genau: Das ist mir zu absurd. Zum Glück hatte ich damals den Mut, das Volontariat abzubrechen!

Berufliche Neuorientierung

Ich wollte beruflich etwas Sinnvolles machen und abends nach einem langen Arbeitstag zufrieden in den Spiegel schauen können. Meine Tierliebe und mein Wunsch, anderen zu helfen, waren es, die mich zu meinem ersten Praktikum in einer Tierarztpraxis brachten. Mein zweites Praktikum entwickelte sich dann schnell zu einer Ausbildungsstelle, und schon war klar, was ich beruflich machen wollte. Die Zeit in der Agentur hatte mir das Schreiben so vermiest, dass ich es für einige Zeit ganz aufgab und mich völlig auf meine Ausbildung zur TFA konzentrierte.

Heute werde ich oft gefragt, wieso ich dann nicht noch Tiermedizin studiert habe. Das hat mehrere Gründe: Zum einen bekommt man nicht so einfach einen der ohnehin knappen und begehrten Studienplätze, wenn man bereits einen Hochschulabschluss hat. Zudem wäre das lange Studium finanziell für mich nicht tragbar gewesen. Die Einbußen mit dem schmalen Azubi-Gehalt waren während der zweijährigen Ausbildung schon heftig genug. Darüber hinaus gibt es in der Praxis immer wieder Situationen, z. B. wenn es um eine Euthanasie geht, in denen ich sehr froh bin, dass ich nicht die Verantwortung eines Tierarztes trage und solche Entscheidungen treffen muss.

Glücklich in der Praxis

Ich liebe die abwechslungsreiche Arbeit in der Praxis, sowohl mit den Tieren als auch mit ihren – wenn auch manchmal etwas anstrengenden – Besitzern. Behandlungszimmer und Empfang sind mein Wirkungsbereich, ich kommuniziere gerne und begleite die Patienten und ihre Halter gefühlvoll und mit echtem Interesse vom Eintreffen bis zum Verlassen der Praxis.

Meine Lieblingspatienten sind kleine Heimtiere, vor allem Kaninchen. Was mir weniger liegt ist der OP-Bereich. Dafür haben wir zum Glück gut ausgebildete Intensiv- und OP-TFAs, die dieses Arbeitsfeld perfekt abdecken. So kann ich mich auf die Betreuung und Beratung konzentrieren und die Tierärztinnen beim Praxismanagement und der Organisation unterstützen.

Unser Ziel ist es, in der nahen Zukunft ein Praxismanagementsystem einzuführen und eine offizielle Zertifizierung auf den Weg zu bringen, um unseren Kunden noch besseren Service und medizinische Versorgung bieten zu können.

Spaß an kreativen Aufgaben

Zu meinen Aufgaben gehört auch die Praxis-PR. Und so schließt sich der Kreis meiner beiden Berufe. Ich schreibe Beiträge für die Praxis-Webseite, betreue unsere Facebook-Seite, verschicke Newsletter, entwerfe Kundenumfragen, schreibe Texte für Info-Flyer und die Lokalpresse.

So kann ich meine Leidenschaft für die Tiermedizin und mein Talent als Journalistin voll ausleben. Da ich „nur“ 30 Stunden als Teilzeitkraft in der Praxis arbeite, hatte ich außerdem die Möglichkeit, mir nebenbei ein zweites Standbein als freie Autorin für tiermedizinische Themen aufzubauen. Das ging natürlich nicht von heute auf morgen. Für meinen ersten Kunden, ein Haustiermagazin, lieferte ich Text und Foto für demotivierende 20 Euro. Inzwischen arbeite ich als freie Autorin für Werbeagenturen, Haustiermagazine, Futtermittelhersteller und andere Tierarztpraxen.

Schreiben als Nebentätigkeit

Auch finanziell gesehen ist die Kombination zweier Tätigkeiten durchaus interessant. Eine Festanstellung in einer Praxis oder Klinik sichert ein fixes monatliches Gehalt, Renten- und Sozialversicherungsabgaben sowie die Krankenversicherung. Um als TFA einigermaßen gut leben zu können, kann man sich entweder fortbilden und in eine höhere Tarifgruppe aufsteigen oder/und sich ein zweites Standbein schaffen, zum Beispiel als Hundetrainer, Tierpsychologe, Hundefrisör, Tiersitter etc. Es gibt viele Möglichkeiten! Und der Staat ermöglicht es, neben einer Haupttätigkeit als Kleinunternehmer selbstständig tätig zu sein und so das monatliche Grundgehalt aufzubessern.

Was bei einer Nebentätigkeit zu beachten ist

Nebentätigkeiten können in verschiedenen Formen ausgeübt werden: als Ehrenamt, zweites Arbeitsverhältnis (zum Beispiel als Minijob auf 450-Euro-Basis) oder als selbstständige Arbeit. Es ist nicht relevant, ob diese in Bezug zur hauptberuflichen Beschäftigung steht, es sind also auch Nebentätigkeiten außerhalb des tiermedizinischen Bereichs möglich.

Allerdings müssen dabei verschiedene gesetzliche Regelungen wie Tarifverträge und Arbeitszeiten berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber kann kein generelles Verbot der Nebentätigkeit aussprechen, es sei denn diese findet bei einem Konkurrenzunternehmen wie der Praxis im Nachbarort statt. Häufig steht im Vertrag, dass eine Nebentätigkeit der ausdrücklichen Genehmigung des Arbeitsgebers bedarf. Hier empfiehlt es sich, offen das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

Eine Einschränkung besteht im Hinblick auf die Arbeitszeit. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Werktagen nicht mehr als acht, in Ausnahmefällen zehn Stunden arbeiten.

Wer krank gemeldet ist, darf keinen Nebenjob ausüben, wenn dieser den Heilungsprozess insgesamt verlängert oder gefährdet. Wer Urlaub hat, darf laut Bundesurlaubsgesetz keine Nebentätigkeit ausüben, welche die beabsichtigte Erholung verhindert oder einschränkt.

Die Höhe von Nebenjobs ist grundsätzlich nicht beschränkt. Wer allerdings einen Minijob als Nebenjob ausübt, sollte nicht mehr als 450,- Euro verdienen, damit die Einkünfte steuerfrei bleiben. .

Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen im Vorjahr nicht über 17.500 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. Als Kleinunternehmer braucht man in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen. Die Einkünfte zählen zum Gesamtjahreseinkommen und müssen versteuert werden.

Es gibt also Einiges zu beachten. Im Zweifelsfall können Mitglieder im Verband Medizinischer Fachberufe (VMF) die kostenlose Rechtsberatung des Verbandes in Anspruch nehmen, um sich rechtlich abzusichern.

Über die Autorin

Sara Roller arbeitet als Tiermedizinische Fachangestellte in der Fachtierarztpraxis im Kleebachtal in Langgöns-Niederkleen. Außerdem ist sie als freie Autorin für tiermedizinische Print- und Onlinemedien tätig.

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