Juckende Bläschen zwischen den Fingern, schmerzende Risse am Daumenballen, rote, trockene und schuppige Handflächen: Hautausschläge an den Händen von Beschäftigten in Tierarztpraxen sind einer neuen Studie des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) zufolge keineswegs selten. Etwa die Hälfte von 122 befragten Mitarbeitern von deutschen Tierarztpraxen hatte innerhalb des Jahres vor der Studie schon einmal solche ekzemartigen Hautveränderungen an den Händen. Dokumentiert wurden die Handekzeme entweder durch Angaben der Studienteilnehmer bei einer Befragung oder durch Fotos von den Händen. Die überwiegende Mehrzahl der Befragten waren tiermedizinische Fachangestellte, nur 19 Tierärzte nahmen an der Studie teil.
Beruflich bedingtes Handekzem
In der Untersuchung, die im Fachmagazin „Contact Dermatitis“ erschienen ist, zeigte sich, dass Handekzeme insbesondere bei den Beschäftigten auftreten, die häufig Kontakt mit Flüssigkeiten bei der Arbeit in der Praxis haben, ohne dabei Handschuhe zu tragen. Zu den Flüssigkeiten gehörten Seifen, Putz- und Desinfektionsmittel, aber auch Körperflüssigkeiten. Zudem zeigte sich ein Zusammenhang zwischen Handekzemen und besonders häufigem Händewaschen von mehr als zehn Mal pro Tag.
Nach Analyse der Daten hat das Forscherteam aus dem IPA um Alexandra Beine und unter Leitung von Monika Raulf nun mehrere klare Empfehlungen für Tiermedizinische Fachangestellte. „Eine wichtige Botschaft ist: Die Handschuhe werden im Praxisalltag zu selten getragen“, erklärt der an der Studie beteiligte Hautarzt Michal Gina. „Das technische Praxispersonal sollte sie auch bei Reinigungsarbeiten tragen, wenn die Hände in Berührung mit Detergenzien kommen - nicht nur beim Kontakt mit Tieren.“ Außerdem sollte man die Hände, sofern sie nicht zu stark verschmutzt sind, besser desinfizieren als waschen.
Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist für Projektleiterin Monika Raulf, dass viele der Befragten nicht genau wussten, ob in ihrer Praxis oder Klinik ein sogenannter Hautschutzplan vorhanden ist. Diese Anweisung hängt meist neben den Waschbecken und nennt Hautschutz- und Hautpflegepräparate, Handschuhe sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel für die Hände, die bei bestimmten Arbeiten verwendet werden sollten.
Ekzem als Berufskrankheit?
Arbeitsmedizinerin Alexandra Beine empfiehlt außerdem regelmäßige Vorsorgetermine beim Hautarzt; der erste sollte möglichst vor Tätigkeitsaufnahme stattfinden. Tritt trotz aller Maßnahmen ein Handekzem auf, sollten Betroffene außerdem Kontakt zur Berufsgenossenschaft suchen und sich hautärztlich und arbeitsmedizinisch untersuchen und beraten lassen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt Betroffene und hält Informationsmaterialien bereit. Die Frage, ob das Ekzem als Berufskrankheit eingestuft werden kann, wird dann im sogenannten „Hautarztverfahren“ abgeklärt. Hier werden die Erkrankten durch Hautärzte regelmäßig behandelt und erhalten Hilfe durch den Unfallversicherungsträger, etwa in Form von Schulungen, ambulanter und – in schweren Fällen – stationärer Behandlung. „Die Maßnahmen sind sehr umfangreich und die Kosten werden in der Regel übernommen“, erklärt Projektleiterin Raulf. „Alle Register werden gezogen, damit Betroffene beschwerdefrei im Beruf bleiben können.“ (Christina Hucklenbroich)
Informationen der BGW zu Berufskrankheiten: svg.to/berufskrankheit
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