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Recht

Finanzielle Unterstützung durch den Chef

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert. Eine Chance auch für TFAs.

Sparschwein

Zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet auch für Tiermedizinische Fachangestellte wichtige Neuerungen. Es wird eine staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt.

Voraussetzung dafür ist, dass das Bruttogehalt nicht mehr als 2200 Euro pro Monat beträgt – unabhängig von der Zahl der Wochenstunden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen Beitrag von mindestens 240 und höchstens 480 Euro jährlich bzw. mindestens 20 und höchstens 40 Euro monatlich leisten.

Der Förderbeitrag liegt zwischen 72 Euro bis maximal 144 Euro jährlich. Er fließt dem Arbeitgeber in Form einer Steuervergünstigung zu – und bietet so Arbeitgebern einen Anreiz, stärker in die Altersvorsorge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren.

Wichtig: Der Arbeitgeberbeitrag kann jedoch ausschließlich bei neu abzuschließenden Verträgen geltend gemacht werden. (red)

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