Finger weg von Puderhandschuhen
In vielen Tierarztpraxen sind noch gepuderte Latexhandschuhe im Einsatz. Das ist nicht erlaubt, sagt die Berufsgenossenschaft.
Betriebsbesuche der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben gezeigt, dass in vielen Tierarztpraxen noch gepuderte Latexhandschuhe verwendet werden. Die in Naturlatex enthaltenen Proteine können jedoch Allergien auslösen.
Gepuderte Latexhandschuhe sind besonders gefährlich, da sich die Proteine am Puder anlagern. Beim An- und Ausziehen der Handschuhe werden die Allergieauslöser aufgewirbelt. So gelangen sie auch in die Umgebung und in die Atemwege.
Eine Latexallergie kann je nach Situation zu verschiedenen und unterschiedlich intensiven allergischen Kontaktreaktionen führen: von Juckreiz, Rötungen und Fließschnupfen bis hin zum lebensbedrohlichen allergischen Schock. Wie alle Allergien ist sie nicht heilbar.
Der Einsatz von Arbeitshandschuhen im Arbeitsalltag wird unter anderem durch die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ geregelt. Dort heißt es: „Werden aus hygienischen Gründen Einmalhandschuhe aus Latex eingesetzt, so darf der Proteingehalt 30 μg/g Handschuhmaterial nicht überschreiten. Einmalhandschuhe aus Latex dürfen nicht gepudert sein.“
(red)
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