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Equines Herpesvirus 28. März 2022

Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde

Ab dem 01. Januar 2023 schreibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) für alle Pferde, die an Turnieren teilnehmen, eine halbjährliche Impfung gegen EHV-1 vor.

EHV-1: nur noch geimpfte Pferde dürfen zum Turnier.
EHV-1: nur noch geimpfte Pferde dürfen zum Turnier.
Inhaltsverzeichnis

Im März 2021 kam es ausgehend von einem internationalen Turnier in Valencia zu einem EHV-1-Ausbruch in neun Ländern, 17 Pferde mussten infolge der Infektion euthanasiert werden. In der Folge stieg die Nachfrage nach Impfstoffen sprunghaft an und es begann eine Diskussion um bessere Prävention. Im Februar 2022 hat die FN zum Schutz vor Ausbrüchen eine Impfpflicht für alle Turnierpferde beschlossen.

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Sie soll erst ab dem 01. Januar 2023 gelten, damit jeder Zeit hat, sein Pferd impfen zu lassen. Zudem waren die Impfstoffe in der Vergangenheit nicht immer ausreichend verfügbar. Die Impfstoffhersteller benötigen eine Vorlaufzeit, um die ausreichende Versorgung für alle Turnierpferde sicherzustellen.

EHV-1: Impfquote war zu gering

Die StIKo Vet empfiehlt die EHV-1-Impfung schon seit vielen Jahren als Core-Vakzine. Dennoch waren für einen Bestandsschutz deutlich zu wenig Pferde geimpft: Laut einer 2019 in Der Praktische Tierarzt veröffentlichten Studie zum Management der Schutzimpfung gegen Herpesvirusinfektionen des Pferdes in Deutschland lässt nur knapp über die Hälfte der Besitzer ihre Pferde gegen EHV-4 und EHV-1 impfen. Häufig wurde nicht der gesamte Bestand geimpft. 

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Impfintervalle für die Herpesimpfung bei Turnierpferden


Top Job:


In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff zugelassen.

  • Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist bei beiden Vakzinen der gleiche Impfstoff zu verwenden.
  • Ab der dritten Impfung ist ein Impfstoff-Wechsel möglich.
  • Eine Grundimmunisierung mit Lebendimpfstoff erfordert zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei und höchstens vier Monaten und eine dritte Impfung nach sechs Monaten.
  • Eine Grundimmunisierung mit Inaktivatimpfstoff erfordert zwei Impfungen im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen und eine dritte Impfung nach sechs Monaten.
  • Die Auffrischungsimpfungen sollen im Abstand von maximal sechs Monaten und 21 Tagen verabreicht werden. (VM)

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