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Kinderbetreuung

Kinderkrankengeld: Das soll 2021 wegen Corona gelten

Rückwirkend zum 5. Januar soll das Kinderkrankengeld ausgeweitet werden. Anspruch auf die Leistung sollen aber nicht alle berufstätigen Eltern haben.

Das Bundeskabinett hat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hin.

Wie viele Tage stehen Eltern zu?

2021 sollen gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 20 anstatt 10 Tage beantragen können, so das Ministerium. Dieser Anspruch bestehe auch, wenn ein Kind aus folgenden Gründen zu Hause betreut werden muss:

  • Schule oder Kita sind geschlossen.
  • Die Präsenzpflicht in der Schule wurde aufgehoben.
  • Der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita wurde eingeschränkt. Für Alleinerziehende soll der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil erhöht werden.

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Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Anspruchsberechtigt sind laut BMG gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die

  • selbst Anspruch auf Krankengeld haben und
  • deren Kind gesetzlich versichert ist.

Voraussetzung sei zudem, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Welcher Nachweis ist erforderlich?

Die Leistungen sollen über die Krankenkassen abgerechnet werden, teilt das BMG mit. Eltern, deren Kind erkrankt ist, könnten den Betreuungsbedarf gegenüber der Kasse per Attest vom Arzt nachweisen. Wer Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung betreuen muss, benötige eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung. Wie geht es weiter? Final beschlossen sind die Änderungen beim Kinderkrankengeld noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen sie noch absegnen. Geben sie grünes Licht sollen die Änderungen rückwirkend ab 5. Januar 2021 gelten. (Anna-Maja Leupold)

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