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Gesetzesentwurf

Kükentöten soll ein Ende haben

Erfolg in Sachen Tierschutz: Ab Januar 2022 soll das Töten männlicher Eintagsküken verboten sein.

Küken guckt aus aufgeplatzem Ei.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Sommer 2019 das Kükentöten nur noch so lange gestattet, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stünden. Ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes ist das wirtschaftliche Interesse an auf hohe Legeleistung gezüchteten Hennen nicht.

Schmerzempfindlich ab dem siebten Tag

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ein zweistufiges Verbot vorsieht: Ab 2022 stünden marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zwischen dem neunten und 14. Bebrütungstag zur Verfügung. Doch erst ab Januar 2024 soll das Töten von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem sechsten Bruttag verboten sein. Schmerzen können die Hühnerembryonen jedoch bereits ab dem siebten Tag wahrnehmen. Tierschutzorganisationen hatten daher für ein konsequenteres Verbot plädiert. Laut BMEL ist Deutschland das erste Land, in dem das Kükentöten verboten wird, Frankreich habe aber bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen.

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(VM)

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