Mehr Gehalt für Tiermedizinische Fachangestellte
Rückwirkend zum 1. April diesen Jahres sind Gehaltssteigerungen für TFAs in Kraft getreten. Eine zweite Erhöhung gibt es zum 1. September 2018.
Von Antje Todt
Um insgesamt zehn Prozent erhöhen sich die Gehälter im 1. und 2. Berufsjahr, insgesamt fünf Prozent mehr gibt es im 3. und 4. Berufsjahr. Ab dem 5. Berufsjahr beträgt die Gehaltssteigerung insgesamt vier Prozent.
Die Ergebnisse beziehen sich auf die Tätigkeitsgruppe I und werden wie bisher auf die Tätigkeitsgruppen II und III hochgerechnet. Auch die Vergütung der Auszubildenden wurde rückwirkend zum 1. April 2017 erhöht: im 1. Ausbildungsjahr um 50 auf 630 Euro und im 2. und 3. Ausbildungsjahr um je 30 Euro pro Monat auf 680 bzw. 730 Euro.
In Sachen betrieblicher Altersversorgung und Entgeltumwandlung einigten sich der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) sowie der Verband medizinischer Fachberufe (VmF), den verbindlichen Arbeitgeberbeitrag für Mitarbeiterinnen, die 20 und mehr Wochenstunden arbeiten, ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017 auf 45 Euro zu erhöhen. Dieser Betrag gilt auch für Auszubildende nach der Probezeit.
Zudem haben TFAs die Möglichkeit, künftige tarifliche Gehaltsbestandteile zugunsten einer Versorgungszusage zur Altersvorsorge umzuwandeln. Sie können verlangen, dass von Ihren künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten für betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erhält einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Betrages.
Die Tarifverträge gelten zwingend, wenn der Arbeitgeber Mitglied im bpt und die Tiermedizinische Fachangestellte zugleich Mitglied im VmF ist. Unabhängig davon entsteht eine vertragliche Tarifbindung, wenn Ihr Arbeitsvertrag auf die beiden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.
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