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Arbeitsrecht

Mehr Geld für TFAs

Zum 1. September 2018 ist die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags für Tiermedizinische Fachangestellte in Kraft getreten: Im ersten und zweiten Berufsjahr gibt es 4,76 Prozent mehr Gehalt.

Im dritten und vierten Berufsjahr gibt es ein Plus von 2,44 Prozent und ab dem fünften Berufsjahr steigt das Gehalt um 1,96 Prozent. Auf diese zweite Stufe hatten sich die Tarifparteien – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. – bereits im April 2017 geeinigt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über den Besuch von bestimmten Fortbildungen in die Tätigkeitsgruppen II bzw. III aufzusteigen. Damit verbunden sind weitere 10 bzw. 20 Prozent Zuschlag zum Grundgehalt. Voraussetzung dafür ist, dass die Fortbildungen von der AG TFA anerkannt sind, dass sie praxis- und arbeitsplatzbezogen angewendet werden können und im Vorhinein mit dem Arbeitgeber abgestimmt wurden. Für das Erreichen der Tätigkeitsgruppen II sind 24, für Tätigkeitsgruppen III 96 anerkannte Fortbildungsstunden notwendig. Für den Erhalt müssen jährlich acht bzw. 16 anerkannte Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.

„Damit haben wir bei den Berufsanfängerinnen in Tätigkeitsgruppe I endlich die Marke von zehn Euro brutto pro Stunde erreicht“, erklärt dazu Silke Agus, Referatsleiterin Tiermedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Wir wissen aber auch, dass das immer noch zu wenig ist. Tiermedizinische Fachangestellte sind qualifizierte und hochmotivierte Fachkräfte. Sie betreuen nicht nur die unterschiedlichsten Tiere vor, während und nach der Behandlung. Sie organisieren die Praxis, sind für Hygienemaßnahmen und Laborarbeiten zuständig, erstellen Röntgenaufnahmen und sind auch die ersten Kontaktpersonen für Tierhalter und Tierhalterinnen.“

(red)

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