Mehr Tierwohl bei Transport
Klare Regeln für Tiertransporte bei Hitze – Temperaturüberschreitungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern geahndet.
Auch wenn die Hitze vorbei ist: Der nächste Sommer kommt bestimmt. Laut EU-Verordnung sind Tiertransporte bei Temperaturen über 30 Grad Celsius verboten. Verstöße sollen laut Bundesagrarministerium jetzt als Ordnungswidrigkeiten behandelt und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Parallel läuft beim Friedrich-Loeffler-Institut der Aufbau einer Datenbank über Transportrouten mit detaillierten Angaben zu Entlade- und Versorgungsstationen.
Unterdessen hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres bestimmte Langstreckentransporte durch die Russische Föderation verboten, solange keine ausreichenden Möglichkeiten der tierschutzgerechten Versorgung des Nutzviehs nachgewiesen werden können. Besonders NRW und Hessen fordern seit Längerem verschärfte Regelungen für Tiertransporte wie eine deutliche Begrenzung der Fahrtzeiten bei sommerlichen Temperaturen.
(il)
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