„Können wir das schaffen?“ „Yo, wir schaffen das!“ Diese bekannte Verszeile aus dem Titellied von Bob der Baumeister spiegelt subtil, aber eindrücklich wider, dass man als Team alles meistern kann. Für die Koordination, das Zeitmanagement, die Kundenzufriedenheit und letztlich den Erfolg einer Tierarztpraxis oder Tierklinik ist die Verteilung von Aufgaben essenziell.
Tätigkeiten von A bis Z
Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) geben in einer ersten offiziellen Fassung des Delegationsrahmens Beispiele für Tätigkeiten an, die von Tierärzten an ihr Fachpersonal übergeben werden können. Die Liste der Aufgaben ist gar nicht mal so kurz. So zählen administrative Tätigkeiten, betriebsinterne Positionen im Praxismanagement und unterstützende medizinische Maßnahmen zum Spektrum, das Tiermedizinische Fachangestellte potenziell bedienen können. Auch wenn dem Fachpersonal mehr Handlungsspielraum zugesprochen wird, bleibt die Verantwortung und letztlich die Weisungsbefugnis beim Tierarzt oder der Tierärztin.
Berufliche Voraussetzung muss gegeben sein
Der Delegationsrahmen dient als Instrument für eine effektive und interessante Arbeitsverteilung im gesamten Team, sodass jeder die Möglichkeit hat, seinen Stärken und Vorlieben nachzugehen. Diesbezüglich gibt es einige Voraussetzungen: Nicht jede Tätigkeit kann ohne Weiteres an jeden delegiert werden. Durch eine abgeschlossene Ausbildung sind Tiermedizinische Fachangestellte beispielsweise bemächtigt Abrechnungen zu erstellen, Laborarbeiten durchzuführen oder eine Anamnese zu erheben. Wer sich beispielsweise im Apothekenmanagement oder Marketing engagieren möchte, dem wird empfohlen eine Fort- oder Weiterbildung zu absolvieren, eine betriebsinterne Schulung ist aber ausreichend. Anspruchsvoller wird es, wenn man z. B. als betrieblicher Ersthelfer, Datenschutz- oder Brandschutzbeauftragter fungiert. Hierfür ist eine Schulung über einen anerkannten Anbieter (wie DEKRA oder DRK) notwendig. Die Königsklasse stellen Tätigkeiten dar, die eine Zusatzqualifikation erfordern. Das betrifft z. B. Ernährungsberatung, Narkosemanagement oder Zahnheilkunde.
Anreize schaffen
Die variierenden Anforderungen dienen einerseits der Rechtssicherheit, andererseits sollen Anreize für Fort- und Weiterbildungen geschaffen werden. Zusätzliche Qualifikationen erweitern nicht nur das berufliche Spektrum. Die steigende Verantwortung und das tiefergehende Knowhow spiegeln sich ebenfalls in einem Aufstieg der Tätigkeitsgruppe im Gehaltstarifvertrag wider. (Lydia van Dyck)
Die neuen Maßnahmen könnt ihr hier im Detail nachlesen.
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