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Urteil für den Tierschutz 5. Februar 2020

Regelmäßige Schafschur ist Pflicht

Werden Schafe nicht mindestens einmal im Jahr geschoren, stellt dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Freigestelltes Mutterschaf mit Lamm.
Freigestelltes Mutterschaf mit Lamm.

Eine Schur ist für alle Schafe mindestens einmal im Jahr Pflicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Schäfer aus der Eifel jetzt per Anordnung zur Schur verpflichtet.

Ungeschoren kommen Altschafe nicht davon

Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten den Pflegezustand der Altschafe sowie fehlende Unterstände bereits 2016 und im Sommer 2018 beanstandet. Die ungeschorenen Altschafe atmeten pumpend und drückten sich im Schatten auf den Boden. Trotz telefonischer Zusicherung der Schur ließ der Schäfer einige der Tiere weiterhin verfilzen. Daraufhin wurde eine tierschutz- und tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen. Das Gericht erklärte, dass eine nicht erfolgte Schur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstelle, wonach Tiere angemessen zu pflegen seien. Ohne Schur drohe ein Verfilzen des Vlieses, wodurch das Wärmeregulationsempfinden der Tiere empfindlich gestört werde, so das Gericht.

(red)

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