Regelmäßige Schafschur ist Pflicht
Werden Schafe nicht mindestens einmal im Jahr geschoren, stellt dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Eine Schur ist für alle Schafe mindestens einmal im Jahr Pflicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Schäfer aus der Eifel jetzt per Anordnung zur Schur verpflichtet.
Ungeschoren kommen Altschafe nicht davon
Mitarbeiter des Veterinäramtes hatten den Pflegezustand der Altschafe sowie fehlende Unterstände bereits 2016 und im Sommer 2018 beanstandet. Die ungeschorenen Altschafe atmeten pumpend und drückten sich im Schatten auf den Boden. Trotz telefonischer Zusicherung der Schur ließ der Schäfer einige der Tiere weiterhin verfilzen. Daraufhin wurde eine tierschutz- und tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen. Das Gericht erklärte, dass eine nicht erfolgte Schur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstelle, wonach Tiere angemessen zu pflegen seien. Ohne Schur drohe ein Verfilzen des Vlieses, wodurch das Wärmeregulationsempfinden der Tiere empfindlich gestört werde, so das Gericht.
(red)
Tipp: Sie möchten keine weiteren Meldungen mehr verpassen? Dann abonnieren Sie einfach den Newsletter von tfa-wissen. Hier geht es zur Anmeldung!
Passend zu diesem Artikel
Derzeit gestattet das Tierschutzgesetz bei jagdlich geführten Hunden das Kupieren der Rute. Diese Ausnahmeregelung soll abgeschafft werden.
Schnittverletzungen bei Igeln durch nächtliche Begegnungen mit Mährobotern sind keine Seltenheit, sondern ein erhebliches Tierschutzproblem. Igelsichere Roboter wären möglich.
Wie gefährlich ist ungesicherter Freigang wirklich für Hauskatzen? Und welchen Einfluss hat das Tragen eines Halsbandes dabei?