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Schadensersatz 23. Juni 2018

Risikoritt auf eigene Gefahr

Wenn Hunde einen Ausritt begleiten und dabei einen Reiter zu Sturz bringen, kann dieser keinen Schadensersatz einfordern, so ein Urteil.

Hunde nehmen mit Freude an Ausritten teil. Dass dies unter Reitern zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, zeigt ein aktueller Fall: So hatte ein frei laufender Hund eine Gruppe Vereinsmitglieder begleitet. Als das Tier nach Zuruf seitlich an den Ausreitenden vorbeilief, erschreckte sich eines der Pferde, rannte in einen Weidezaun und warf seinen Reiter ab. Dieser verklagte daraufhin den Besitzer des Hundes auf Schadensersatz. Der Fall ging vor das Verwaltungs- und anschließend Oberverwaltungsgericht Hanau, wurde aber von beiden Instanzen abgewiesen.

Auf eigene Gefahr

Laut Ansicht der Richter hatte der gestürzte Reiter ein erhebliches Mitverschulden an dem Unfall. Dies führen die Juristen auf die eigene Tiergefahr des vom Kläger gerittenen Pferdes zurück. Zudem hatte er akzeptiert, dass ein Hund die Gruppe begleitet, und somit Kenntnis über das vom Tier ausgehende Risiko. Zweifelhaft sei laut Ansicht der Gerichte ebenfalls, dass überhaupt von einer Tiergefahr ausgegangen werden könne. Da der Hund auf die Rufe seines Herrchens reagiert hatte, war er lediglich „der Leitung und dem Willen eines Menschen“ gefolgt. Dies sei ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbstständiges Verhalten. Unklar sei auch, ob sich das Pferd tatsächlich wegen des Hundes erschreckt habe. Allein die zeitliche Koinzidenz genüge hierfür nicht.  

(lp)

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