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Mutterschutzgesetz 9. Oktober 2019

Stillzeit in der Tierarztpraxis – was gilt?

Nicht nur Schwangere, auch stillende Mütter sind bei der Arbeit ganz besonders geschützt. Selbst ein Beschäftigungsverbot ist möglich.

Baby und Mutter beim Stillen
Baby und Mutter beim Stillen
Inhaltsverzeichnis

Von Dr. med. vet. Viola Melchers

Nähe, Kuschelzeit und die nachweislich beste Ernährung – Stillen ist gut für Babys, keine Frage. Jederzeit füttern zu können, ohne mit Pulver, Fläschchen und abgekochtem Wasser zu jonglieren, ist auch für Mütter praktisch. Unpraktisch wird es aber unter Umständen, wenn jemand anderes auf das Kind aufpassen soll – Stillen bleibt die eine Sache, die der Vater oder ein Babysitter nicht übernehmen kann. Was also, wenn die Mutter wieder arbeiten möchte und gleichzeitig weiter stillen will? Und welche Möglichkeiten gibt es für stillende Mütter, die über den Mutterschutz hinaus zu Hause bleiben möchten?

Die Gesundheit stillender Mütter

Das Mutterschutzgesetz bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf Schwangere. Auch stillende Mitarbeiterinnen in der Tierarztpraxis genießen besonderen Schutz. Direkt nach der Geburt dürfen Mütter acht Wochen lang nicht arbeiten, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen. Im Anschluss an diese Schutzfrist können Mutter und/oder Vater in Elternzeit gehen. Wer als stillende Mutter in die Tierarztpraxis zurückkehrt, sollte dies seinem Arbeitgeber mitteilen. In einem persönlichen Gespräch können Chef/Chefin und Mitarbeiterin dann klären, wie sich Arbeit und Stillen unter einen Hut bringen lassen.

Stillpausen sind bezahlte Arbeitszeit

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Nach Bedarf stillen und gleichzeitig arbeiten gehen – das ist wohl nur in den seltensten Fällen möglich. Aber keine Frau sollte komplett abstillen müssen, weil sie in den Beruf zurückkehrt. Das Mutterschutzgesetz sagt: In den ersten zwölf Monaten nach der Geburt müssen Mütter für Stillpausen freigestellt werden. Und zwar mindestens zweimal am Tag für mindestens eine halbe Stunde (oder einmal für eine ganze Stunde). Wer länger als acht Stunden arbeitet, kann mindestens zweimal 45 Minuten verlangen oder einmal 90 Minuten. Ob in dieser Zeit gestillt wird oder abgepumpt und Fläschchen gegeben, bleibt jeder Frau selbst überlassen. In jedem Fall gilt: Die Stillpausen gelten weder als Ruhepause noch sollen sie nachgearbeitet werden – Stillzeit ist bezahlte Arbeitszeit.

Nacht- und Wochenenddienst muss eine stillende Frau nicht leisten – aber sie darf


Top Job:


Junge Mütter sollen von Überstunden verschont bleiben: Sie dürfen, so lange sie stillen, im Monatsdurchschnitt nicht mehr als die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit arbeiten. Mehr als achteinhalb Stunden am Tag oder 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen sind nicht erlaubt. Zwischen zwei Arbeitstagen liegt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Ob das Baby durchschläft und die Nächte erholsam sind, kann sich keiner aussuchen. Aber wie viel Erholungszeit von der Arbeit eine stillende Mitarbeiterin braucht, kann sie selbst bestimmen: Nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Chef oder Chefin eine stillende Tierärztin oder TFA nur dann einsetzen, wenn die Mitarbeiterin sich dazu ausdrücklich bereit erklärt. Während Schwangere abends und nachts nicht alleine arbeiten sollen, können Tierärztinnen nach der Geburt aber durchaus in Alleinarbeit den Notdienst machen.

Beschäftigungsverbot für stillende Mütter

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt ist. Im Gegensatz zu den Regelungen zu Stillpausen ist der Gesundheitsschutz während des Stillens nicht auf das erste Lebensjahr des Kindes beschränkt, sondern gilt für die gesamte Stillzeit. Eine Gefährdung durch z. B. Gefahrstoffe oder Krankheitserreger muss bei einer stillenden Frau ähnlich wie bei einer Schwangeren beurteilt werden. Entsprechend dem Risiko müssen in der Praxis Schutzmaßnahmen ergriffen werden – bis hin zum Beschäftigungsverbot, wenn nötig. Tätigkeiten, die ein ungeborenes Kind durch körperliche Belastung der Mutter oder mechanische Einwirkung gefährden würden, sind bei stillenden Müttern im Gegensatz zu Schwangeren allerdings zulässig.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht so umgestalten, dass eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist, wird auch für stillende Frauen ein betriebliches Beschäftigungsverbot (BV) ausgesprochen. Eine Mitarbeiterin im BV hat Anspruch auf volle Lohnfortzahlung, Arbeitgeber bekommen den Lohn zu 100 Prozent von der Krankenkasse erstattet. Hierzu muss der Mutter vom Frauenarzt bescheinigt werden, dass sie ihr Kind stillt. In der Tierarztpraxis wird auf ein betriebsbedingtes BV in der Schwangerschaft häufig auch ein BV während der Stillzeit folgen. Viele Diskussionen in sozialen Medien zu diesem Thema zeigen allerdings, dass dies in der Praxis in verschiedenen Bundesländern bzw. von verschiedenen Ämtern unterschiedlich gehandhabt wird.

Stillzeit statt Elternzeit?

Wer nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, bekommt Elterngeld – allerdings nur 65 Prozent des Einkommens vor der Geburt bzw. höchstens 1800 Euro. Im stillbedingten Beschäftigungsverbot (BV) wird der Lohn zu 100 Prozent von der Krankenkasse ersetzt.

Doch das Modell „Stillzeit statt Elternzeit“ ist nicht ohne Risiko. Der Arbeitgeber sollte sicher belegen können, dass es nicht möglich war, einen alternativen, gefährdungsfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Und die Arbeitnehmerin muss theoretisch in der Lage sein, arbeiten zu gehen, d. h. würde das BV nicht verhängt, bräuchte sie eine Betreuung für das Kind. Zudem besteht nur in den ersten vier Monaten nach der Entbindung ein Kündigungsschutz, der sich auch im stillbedingten BV nicht verlängert. Während der Elternzeit dürfen Mütter und Väter hingegen nicht gekündigt werden.

Über die Autorin

Als Fachjournalistin arbeitet Dr. med. vet. Viola Melchers vor allem für die Fachzeitschrift Der Praktische Tierarzt und das Portal Vetline.de. Die promovierte Tierärztin schreibt über Spannendes aus der veterinärmedizinischen Praxis und Wissenschaft.

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