Tierschutz 2022: Diese Änderungen sind am 1. Januar in Kraft getreten
Zum 1. Januar 2022 haben sich die Regelungen für die Hundehaltung und -zucht sowie den Tiertransport geändert. Zudem ist das Töten von Eintagsküken ab 2022 endlich verboten.
- Die Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung bringt vor allem höhere Anforderungen an die gewerbliche Zucht sowie ein Verbot der Anbindehaltung.
- Die Änderung der Tierschutztransportverordnung soll sicherstellen, dass Temperatur-Grenzwerte besser eingehalten werden.
- Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird das Kükentöten ab 2022 verboten.
Tierschutz-Hundeverordnung: Sozialisation wird groß geschrieben
Die Bedürfnisse von Hunden sollen im neuen Gesetz verstärkt berücksichtigt werden. Die Anbindehaltung wird grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es nur unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde. Für die Haltung von Herdenschutzhunden wurden spezielle Regeln erlassen.
Hundezüchter müssen in Zukunft sowohl eine ausreichende Sozialisation an Menschen und Artgenossen als auch eine Gewöhnung der Welpen an Umweltreize sicherstellen. Mindestens vier Stunden täglich müssen dem Umgang mit den Welpen gewidmet werden. In der gewerbsmäßigen Zucht darf eine Person nicht mehr als drei Hündinnen mit ihrem Wurf gleichzeitig betreuen.
Für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wird ein Ausstellungsverbot erlassen, das nicht nur für Zuchtausstellungen gilt, sondern z.B. auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Auch das bereits gültige Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird entsprechend ausgedehnt.
Tierschutztransportverordnung: Keine Stunden in der Hitze
Top Job:
Bei innerstaatlichen Transporten sollen die Anforderungen verschärft und so lange Transportzeiten bei Hitze vermieden werden.
- Bei einer Außentemperatur von über 30 Grad muss ein innerstaatlicher Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
- Künftig sind eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld möglich, wenn gegen die Temperaturanforderungen des EU-Rechts verstoßen wird – auch bei einer Transportzeit unter acht Stunden.
- Auch wenn Vorgaben zur Belüftung und Temperaturüberwachung der Transportfahrzeuge nicht eingehalten oder bestimmte transportunfähige Tiere befördert werden, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet
Tierschutzgesetz: Verbot des Kükentötens
Ab 2022 ist das Töten bereits geschlüpfter Eintagsküken verboten, erst ab 2024 wird auch das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt.
Bisher wurden jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche Hühnerküken kurz nach dem Schlupf getötet, weil nur die weiblichen Tiere Verwendung als Legehennen finden. Kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes, befand das Bundesverwaltungsgericht bereits im Juni 2019 und gestattete das Kükentöten nur noch übergangsweise. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes wird diesem Urteil nun Rechnung getragen. (VM)
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