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Politik

Transponder für alle Hunde

Die neue Bundesregierung plant eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung für Hunde.

Bitte mit Chip: Eine Kennzeichnung soll für Hunde verpflichtend werden.
Inhaltsverzeichnis

In vielen Ländern Europas ist die Kennzeichnung von Haustieren mittels Transponder und ihre Registrierung in einer entsprechenden Datenbank bereits verpflichtend, eine europaweite Kennzeichnungspflicht wird schon seit längerem gefordert. In Deutschland hingegen sind Kennzeichnung und Registrierung bisher nicht verpflichtend nötig.

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Statt eines Zentralregisters gibt es in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und (im Aufbau) Berlin landesweite Register. Dazu kommen mindestens sechs private Heimtierregister, deren Ziel es vor allem ist, Fundtiere wieder zu ihren Besitzern zurückzubringen.

Warum sind Kennzeichnungspflicht und zentrale Datenerfassung wichtig?

Das Netzwerk Kennzeichnung und Registrierung (K&R), ein Arbeitskreis aus Landestierschutzbeauftragen und weiteren multidisziplinären Experten im Bereich Tierschutz, führt folgende Gründe an:

  • Tiergesundheit: Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall und Stärkung der veterinärmedizinischen Gesundheitsvorsorge. Jedes Tier kommt mindestens einmal in eine Tierarztpraxis, weil dort der Transponder gesetzt wird.
  • Tierschutz: Tierheime werden entlastet, weil Fundtiere schneller zurück zu den Besitzern kommen. Präventiv soll es weniger ausgesetzte Tiere geben, da eine Rückverfolgbarkeit gegeben ist.
  • Rechtssicherheit und Vollzug: Bei Schäden durch Haustiere sowie Tierschutzverstößen kann der verantwortliche Tierhalter ermittelt werden. 
  • Verbraucherschutz: Käufer können die Herkunft angebotener Tiere nachvollziehen. Dies soll auch illegalen Welpenhandel erschweren.
  • Öffentliche Gesundheit: Auch bei Beißvorfällen kann der Tierhalter ermittelt werden. Durch die Stärkung der veterinärmedizinischen Vorsorge werden auch Zoonosen eingedämmt.
  • Wirtschaftlichkeit: Werden Fundtiere unmittelbar an die Halter zurückgegeben, können Kommunen in den Tierheimen viel Geld sparen. Ein zentrales Register ist wirtschaftlicher als der Ausbau eigener Register in den Bundesländern.

Tierschutzverbände und auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte bpt begrüßen daher das Vorhaben der neuen Bundesregierung ausdrücklich. Sie bedauern aber, dass die Kennzeichnungspflicht nicht auch für Katzen gelten soll.

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Umsetzung ist noch unklar

Wie genau die Registrierungspflicht umgesetzt werden soll, steht nicht im Koalitionsvertrag. Einen kosteneffizienten Lösungsvorschlag hat das Netzwerk K&R bereits 2019 erarbeitet. Die digitale Schnittstelle HABS soll dafür sorgen, dass bereits bestehende Register verknüpft werden, statt ein neues zentrales Register zu schaffen. Auch eine Verknüpfung mit europäischen Datenbanken soll technisch möglich sein.

Tierschutz im Koalitionsvertrag

Der Deutsche Tierschutzbund sieht die im Koalitionsvertrag definierten Tierschutzziele auch über die Kennzeichnungspflicht hinaus als große Chance für den Tierschutz. Geplant ist unter anderem:

  • Die Nutztierhaltung soll artgerecht umgebaut und gesetzliche Lücken sollen geschlossen werden.
  • Lebendtiertransporte in Drittländer sollen nur noch erlaubt werden, wenn es nachweisbar tierschutzgerechte Versorgungseinrichtungen auf der Route gibt.
  • Für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf Produkten sollen auch Transport und Schlachtung mit entscheidend sein.
  • Alternativen zu Tierversuchen sollen gestärkt werden.
  • Eine Identitätsprüfung soll beim Onlinehandel mit Heimtieren verpflichtend werden.Ein EU-weites Verbot der Pelztierzucht und -haltung wird unterstützt.
  • Es soll auch auf Bundesebene einen Tierschutzbeauftragten geben.
  • Teile des Tierschutzrechts sollen ins Strafrecht überführt werden, um Verstöße härter zu bestrafen. (VM)

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