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Tiertransporte 26. März 2018

Verantwortung endet nicht an der Grenze

Niemand kümmert sich mehr um die Tierschutzgesetze, sobald die Tiere die EU verlassen.

Grenzschild, Europa, Himmel
Grenzschild, Europa, Himmel

Bis November 2017 wurden bereits 650.000 Rindern in Drittländer außerhalb der EU exportiert. Die Zahl hat sich gegenüber 2014 mehr als verdoppelt. Nicht zum ersten Mal zeigte, dass ZDF 2017 in einer Reportage massive Tierschutzverstöße bei Transporten in Länder außerhalb der EU – wer diese diese Bilder gesehen hat, kann sie nicht vergessen. Tierquälerei scheint bei Transporten in Drittländer leider kein Einzelfall zu sein. Weil wiederholt Praktiken wie das Ausstechen der Augen, Durchtrennen von Sehnen oder eine nicht-fachgerechte Schlachtung ohne Betäubung dokumentiert wurden, stellt die Bundestierärztekammer (BTK) eine Reihe von Forderungen auf und fordert ein Verbot des Exports von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.

Achtung, lebende Tiere!

Der Transport von Schlachtvieh über mehr als acht Stunden sowie der Transport in Drittländer sollten grundsätzlich verboten werden. Auch für die Zucht sollte der Transport lebender Tiere wo immer möglich durch den Versand von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Herdenaufbau und eine angemessene Versorgung der Tiere sollten von den importierenden Ländern nachgewiesen werden. Werden Zuchttiere über Jahre aus Europa importiert, ohne dass der Aufbau einer eigenen Population gelingt, scheinen die Voraussetzungen zur Zucht nicht gegeben zu sein. In solchen Fällen muss Europa den Handel mit lebenden Tieren einstellen.

Die Stellungnahme der BTK finden Sie hier.

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