Was gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Neben Art und Dauer der Beschäftigung muss der Chef Ihre Arbeitsleistung und Ihr Verhalten bewerten. Diese Punkte gehören auch noch in Ihr Zeugnis.
Selbst nach nur kurzer Beschäftigungsdauer können Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. So hat das Landesarbeitsgericht Köln im März 2001 entschieden, dass ein junger Mann, der sechs Wochen lang als Pförtner arbeitete, anschließend krank wurde und die Kündigung erhielt, Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Folgendes zählt zum Mindestumfang:
Überschrift: Zeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Anrede (Herr oder Frau), Vor- und Familienname des Arbeitnehmers, Geburtsdatum und Geburtsort, ggf. akademischer Titel
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, ggf. chronologisch geordnet nach Tätigkeiten, Werdegang des Mitarbeiters
Vollständige Beschreibung der Tätigkeiten
Beurteilung der Leistung und des Verhaltens: Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Fachwissen und Weiterbildungen, Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Schlussformulierungen: Danksagung, Zukunftswünsche, Grund für die Erstellung des Zeugnisses
Unterschrift des Ausstellers mit Firmenstempel
(at)
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