Image
Foto: Anatolii - Fotolia.com
Gruppe an Babyhühnern
Large group of newly hatched chicks on a chicken farm.

Geflügelwirtschaft

Urteil zur Kükentötung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Tötung von männlichen Küken in der Legehennenzucht vorerst weiterhin erlaut.

Enttäuschendes Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute (13. Juni 2019) – nach einem jahrelangen Rechtsstreit – in einem Urteil festgelegt, dass die Kükentötung übergangsweise weitergeht. Rein wirtschaftliche Gründe seien nach heutigem Stand kein „vernünftiger Grund“, aber man könne den Brutbetrieben keine sofortige Umstellung zumuten. Die Aufzucht männlicher Küken sei mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, meinten die Richter. Es soll auf Alternativen

bis zur Einführung von alternativen Verfahren gewartet werden, mit denen das Geschlecht eines Embryos im Hühnerei bestimmt werden kann (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

„Wir hätten uns ein sofortiges Verbot gewünscht. Die bisherige Praxis des Kükentötens wird erstmal wie gehabt weitergehen und an jedem weiteren Tag leiden und sterben lebensfähige Küken“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Schröder kritisiert zudem, dass das Gericht keine Frist festlegte, ab wann die Tötung verboten sein sollte. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes sollte in erster Linie die spektroskopische Methode vorangetrieben werden, die am 4. Bruttag angewandt wird und bei der ein Schmerzempfinden des Embryro ausgeschlossen ist. Langfristig müsse es aber eine Rückkehr zu Zweinutzungshühnern geben.

Positiv bewerten die Tierschützer dagegen, dass das Gericht klargestellt hat, dass wirtschaftliche Gründe nach heutigem Verständnis kein „vernünftiger Grund“ sein dürfen, um männliche Küken zu töten und urteilte damit anders als sie Richter der Vorinstanz (OVG Münster). „Der sogenannte ,vernünftige Grund‘ kann somit von der Agrarindustrie zukünftig nicht mehr wie bisher dazu genutzt werden kann, Tiere zu malträtieren und zu töten, das macht Hoffnung“, so Schröder.

Image

Überdurchschnittliche Arbeitszeit

Kein Zeitausgleich durch Urlaubs- und Feiertage

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzliche Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage herangezogen werden dürfen.

Image
kuekentoetung-bundestag.jpeg

Tierschutz

Bundestag beschließt Verbot des Kükentötens

Mit dem Ziel, mehr Tierschutz durchzusetzen, hat der Bundestag das Töten männlicher Küken ab 2022 verboten.

Image

Urteil

Sind Tiere Fundsachen?

Zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigen sich mit dem Umgang mit Fundtieren.

Image

Tierzucht

Vermeidung von Kükentötung

Alle Küken dürfen leben: Beim Zweinutzungshuhn „Lohmann Dual“ legen die Hennen Eier, die Hähne werden gemästet.

Alles rund um Praxisalltag, Ausbildung und Beruf unser Newsletter TFA-Wissen

Abonnieren und erhalten Sie kostenlos alle News für Tiermedizinische Fachangestellte.