Für Rasseliebhaber und norwegische Hundezüchter geht der 11. Oktober 2023 wahrscheinlich in die Geschichte ein. An diesem Tag wurde letztlich vom Obersten Gerichtshof Norwegens ein Zuchtverbot des Cavalier King Charles Spaniel beschlossen. Initiiert wurde die Klage von der Norwegian Society for Protection of Animals (NSPA; englisch für Norwegische Tierschutzgesellschaft), die bereits Anfang 2023 vor Gericht zog, um ein Zuchtverbot von Cavalier King Charles Spaniel und Englischer Bulldogge zu erwirken. Das Urteil begründet sich auf verschiedene rassebedingte Krankheiten und einen hohen Grad an Inzucht. Ein weiteres Züchten dieser Rasse sei mit der aktuellen Gesetzgebung und ethischen Grundsätzen nicht mehr vereinbar.
Die Probleme des Cavalier King Charles Spaniel
Die jahrzehntelange züchterische Gestaltung der Rasse hat einerseits einen possierlichen, familienfreundlichen und aufgeweckten Hund hervorgebracht. Doch das niedliche Äußere der charmanten Hunde hat auch eine Schattenseite. Der Cavalier King Charles Spaniel bringt zahlreiche gesundheitliche Probleme und Erbkrankheiten mit sich.
Phänotypische Gesundheitsprobleme:
- überlange Ohren: Beim Schnüffeln oder Aufspüren können die Hunde auf ihre Ohren treten. Zudem neigen die Gehörgänge zur Ansammlung von Schmutz und Sekreten.
- kurze Nase: Viele Rassevertreter leiden unter dem Brachycephalensyndrom, wodurch die Atmung erschwert, die Thermoregulation beeinträchtigt und die körperliche Leistungsfähigkeit vermindert werden.
- zu kleiner Schädel: Das Missverhältnis von Schädelgröße und Gehirnvolumen führt zur Chiari Malformation und Syringomyelie.
- Kurzköpfigkeit: Die gedrungene Schädelform führt zu Zahnfehlstellungen und daraus resultierenden Zahnerkrankungen.
- flache Augenhöhlen: Hervorstehende Augen können zu Augenverletzungen führen.
Erblich bedingte Erkrankungen:
- Chiari Malformation und Syringomyelie (Kompression z. T. Vorlagerung des Kleinhirns mit Anstauung des Liquors)
- Hüftdysplasie
- Augenerkrankungen: multifokale Retinadysplasie (Fältelung der Netzhaut), erblicher Katarakt (grauer Star), multiple okulare Defekte
Eingeschränkte Zucht von Englischen Bulldoggen
Etwas milder fällt das Urteil über die Zucht von Englischen Bulldoggen aus. Der Oberste Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass die Zucht legal ist. Dennoch muss die Zucht innerhalb neuer Regelungen, die zum Zeitpunkt der Anklage noch nicht vorlagen, geführt werden. Dazu zählt, dass Hunde mit schwerwiegenden Atembeschwerden aus der Zucht ausgeschlossen werden. Die Einkreuzung rassefremder Hunde schließt der Zuchtverband allerdings aus.
Hoffnung auf internationale Tragweite
Für die NSPA stellt das Urteil einen Teilerfolg dar. „Unsere Arbeit zur unethischen Zucht hat in Europa große Wellen geschlagen. In vielen Ländern wurde erkannt, dass sich unser heutiges Verständnis von Hundezucht ändern muss“, schließt Åshild Roaldset, Geschäftsführerin der NSPA. (Lydia van Dyck)
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