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Freizeit

WhatsApp: Erst Nutzungsbedingungen zustimmen, dann chatten

Nur wer den neuen Nutzungsbedingungen zustimmt, darf nach dem 15. Mai 2021 WhatsApp wie bisher nutzen. Das stellte das Unternehmen jetzt klar.

Foto: oatawa – stock.adobe.com Wer Whatsapp künftig wie bisher nutzen will, muss bis 15. Mai 2021 den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen.

WhatsApp-Nutzer haben bis zum 15. Mai 2021 Zeit, den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen – ursprünglich sollte der 8. Februar der Stichtag sein. Das hat das zu Facebook gehörende Unternehmen bekannt gegeben.

Fest steht zudem: Wer die neuen Regeln nicht akzeptiert, wird den Messenger nicht wie bisher nutzen können. WhatsApp stellte gegenüber dem Nachrichtenportal spiegel.de klar: „Alle Nutzer müssen die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren, wenn sie WhatsApp weiterhin verwenden wollen.“ Nutzerkonten würden zwar nicht gelöscht, aber die Nutzung sei ohne Zustimmung eingeschränkt.

WhatsApp rechtssicher nutzen
Wenn Sie diese Regeln beachten, ist die WhatsApp-Nutzung auch unter der DSGVO kein Problem.

Whatsapp hat auf Spekulationen über mögliche Szenarien der Weiterverwendung mit einer FAQ-Seite zu den geänderten Nutzungsbedingungen reagiert. Unter anderem heißt es dort:

„Die Änderungen beziehen sich auf optionale Unternehmensfunktionen auf WhatsApp und erhöhen die Transparenz dazu, wie wir Daten erfassen und verwenden.“„

Wir möchten deutlich herausstellen, dass die Aktualisierung der Richtlinie absolut keine Auswirkungen auf deine Privatsphäre […] hat.“

Bezüglich des Datenschutzes heißt es laut WhatsApp:

  • Es würden keine persönlichen Nachrichten gelesen und keine Anrufe mitgehört.
  • Nachrichten- oder Anrufprotokolle würden nicht aufbewahrt.
  • Weder WhatsApp noch Facebook könnten geteilte Standorte von Nutzern sehen.
  • Kontakte der Nutzer würden nicht mit Facebook geteilt.
  • Gruppen blieben privat: Diese persönlichen Chats seien Ende-zu-Ende-verschlüsselt und der Dienstleister könne deren Inhalte nicht sehen.

(MJ)

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