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Urteil 12. März 2019

Welpen müssen nicht in Quarantäne

Bis der Impfschutz greift, kann sich ein Welpe mit Infektionskrankheiten infizieren. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Züchter nicht verantwortlich gemacht werden können.

Zwei isolierte Jack Russel-Welpen kuscheln
Group of sleeping puppies Jack Russell. isolated on white background.
Zwei isolierte Jack Russel-Welpen kuscheln
Group of sleeping puppies Jack Russell. isolated on white background.

Trotz fachgerechter Grundimmunisierung kann ein Welpe sich mit einer Infektionskrankheit infizieren, noch bevor er durch die Impfung geschützt ist. Dennoch müssen junge Hunde nicht von ihrer Umwelt abgeschirmt werden, bis der Impfschutz greift, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Koblenz.

Klage gegen Züchterin

Im konkreten Fall hatte ein Welpenkäufer auf Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von etwa 6.500 Euro geklagt, nachdem sein neu erstandener Welpe an Parvovirose erkrankte – genau wie die Wurfgeschwister bei der Züchterin. Die Welpen waren entsprechend dem Rat des Tierarztes und den Vorgaben der StiKo Vet geimpft.

Sozialisation hat Vorrang

Der Wurf hatte sich vermutlich bei einem Besuch in einem fremden Garten angesteckt, wo ebenfalls Hunde leben. Die Welpen an den Kontakt mit anderen Tieren und Menschen zu gewöhnen, ist jedoch nicht verboten. Dies sei im Sinne einer frühen Sozialisation sinnvoll, befand das Gericht, und wies die Klage ab.

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(vm)

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