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Viruserkrankung 16. Juli 2018

Hobby-Hühner darf nur der Tierarzt impfen

Die gesetzlich festgelegte Impfpflicht gegen Newcastle Disease gilt auch für Geflügel in nicht-gewerblicher Haltung. An diese Halter dürfen Impfstoffe nicht abgegeben werden.

Huhn im Garten
Huhn im Garten

Auch wenn nur fünf Hühner im Garten picken: Geflügelhalter müssen ihre Tiere gegen die Newcastle Disease (ND) impfen lassen. Die Tierimpfstoff-Verordnung erlaubt zwar gewerbsmäßigen Haltern, Impfstoff zu beziehen und selbst anzuwenden. Laut einer Stellungnahme der StIKo Vet von Anfang Juni gilt diese Ausnahmeregel aber nicht für Hobbyhalter. Impfstoffe, die – wie der gegen die ND – aufgrund tierseuchenrechtlicher Bestimmungen angewendet werden, müssen vom Tierarzt appliziert werden.

Die Herden sind klein, deshalb empfiehlt sich eine individuelle Impfung. Der Impfstoff ist meist nur in großen Gebinden von 500 oder 1000 Einheiten erhältlich. Wählen kann man zwischen den preiswerten oralen oder oculo-nasalen Lebendimpfstoffen und den teureren Inaktivat-Impfstoffen. Beim Lebendimpfstoff fällt es aufgrund des geringen Preises kaum ins Gewicht, Reste zu vernichten. Allerdings muss alle sechs Wochen nachimmunisiert werden.

Gemeinsame Impftermine

Inaktivat-Impfstoffe schützen nach zweimaliger Immunisierung eine ganze Legeperiode lang, sind aber teurer. Die StIKo empfiehlt daher, z. B. mit Geflügelzuchtvereinen gemeinsame Impftermine zu vereinbaren. Dabei sollte der Tierarzt die einzelnen Haltungen aufsuchen, Einzeltiere können auch in die Praxis kommen. Von Sammelterminen mit Vögeln aus unterschiedlichen Ställen ist aber abzuraten, die Ansteckungsgefahr ist zu groß. Der Inaktivat-Impfstoff muss an einem Arbeitstag verbraucht werden. (vm)

Die Stellungnahme der STIKo können Sie hier nachlesen.

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