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Infektionen 7. September 2020

Meldepflicht für positive Corona-Tests

Infektionen mit SARS-CoV-2 werden bei Haustieren meldepflichtig. Corona-Tests bei Katze, Hund oder Frettchen bleiben aber rein freiwillig.

Tierärztin mit Katze
Tierärztin mit Katze

Weltweit gibt es bisher nur 15 gemeldete Infektionen bei Haustieren. Vor allem Katzen und Frettchen scheinen für den Erreger empfänglich zu sein. Hinweise auf eine Übertragung vom Haustier auf den Menschen gibt es bisher nicht. Dennoch: In Zukunft soll eine Meldepflicht für positive Tests einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Haustieren in Deutschland vermitteln.

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Thomas C. Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), erklärt: „SARS-CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Dabei hilft die Meldepflicht.“ Tierarzt oder Labor melden ein positives Testergebnis dem Veterinäramt.

Keine Pflicht, zu testen

Mit der Meldepflicht ist laut FLI ausdrücklich keine Pflicht verbunden, Tiere testen zu lassen. Bestätigt infizierte Personen sollten engen Kontakt zu ihren Haustieren möglichst vermeiden. Ein Labortest auf SARS-CoV-2 kann auf Wunsch der Besitzer durchgeführt werden.

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(VM)


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