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Auslandsreisen 27. Dezember 2017

Mit dem Heimtier unterwegs

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments regelt die Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der Mitgliedsländer.

Heimtierausweis
Heimtierausweis

Von Dr. med. vet. Gabriele Schanen

Nach der EU-Verordnung Nr. 576/2013 vom 29.12.2014 ist vorgeschrieben, dass Hunde, Katzen und Frettchen (Tollwut empfängliche Arten) bei der Einreise:

  • durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, gekennzeichnet sind;

  • eine den gültigen Vorschriften entsprechende Tollwutimpfung erhalten haben;

  • den erlassenen Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen entsprechen;

  • für sie ein ordnungsgemäß ausgefüllter und ausgestellter Ausweis mitgeführt wird.

Der blaue EU-Heimtierausweis

Ausgefüllt werden darf dieser Ausweis nur vom Tierarzt: Für die Erstausstellung des Heimtierausweises muss das Tier zuerst mit einem Microchip (Transponder), injiziert an der linken Halsseite, gekennzeichnet werden und die Transponder-Nummer im Heimtierausweis unter der Identität des Tieres eingetragen werden. Danach wird diese Seite mit den Angaben zur Identität des Tieres mit einer selbstklebenden Laminierung fälschungssicher gemacht.

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Erst nach Kontrolle der Identität des Tieres (Ablesen der Microchips im Bereich der linken Halsseite, in anderen Ländern teilweise zwischen den Schulterblättern) können die Impfungen in den Heimtierausweis eingetragen werden. Die Tollwut-Impfaufkleber muss mit einer selbstklebenden Laminierung versiegelt werden.

Tollwutimpfung: ein Muss


Top Job:


Tollwut ist eine sehr gefährliche virusbedingte Zoonose, sie ist vom Tier auf den Menschen übertragbar. Eine gültige Tollwutimpfung gemäß Tollwutverordnung ist bei Reisen ins EU-Ausland vorgeschrieben.

Tollwut-Erstimpfung:

  • Ab der zwölften Lebenswoche empfohlen, zur Optimierung der Immunantwort sollte eine Wiederholungsimpfung nach vier Wochen erfolgen.

  • In den Einreisebestimmungen und in der Tollwutverordnung wird ein Alter von drei Monaten gefordert.

Die Tollwutimpfung muss mind. 21 Tage vor Fahrt ins Ausland erfolgt sein.

Ein wirksamer Impfschutz ist erst 21 Tage nach der Erstimmunisierung ausgebildet, wenn die Tiere zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt waren.

Wiederholungsimpfung:

  • muss im Zeitraum der Herstellerangaben erfolgt sein

  • Auffrischung der Tollwut muss lückenlos sein

  • längere Impfintervalle gemäß den Herstellerangaben möglich

Dürfen Welpen reisen?

Welpen jünger als 12 Wochen dürfen ungeimpft ins Ausland, wenn:

  • der Tierhalter schriftlich erklärt, dass der Welpe bisher ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und keinerlei Kontakt zu Wildtieren hatte;

  • der Welpe von seinem vor seiner Geburt Tollwut-geimpften Muttertier begleitet wird.

Seit 01.01.2012 sind Tollwut-Titerbestimmungen mittels Blutprobe für Reisen nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen und Malta entfallen.

Über die Autorin

Dr. med. vet. Gabriele Schanen ist Fachtierärztin für Kleintiere an der Tierärztlichen Klinik für Kleintiere Trier.

Weiterführende Links:

Regelmäßig aktualisierte Einreisebestimmungen für Hund und Katze in EU-Länder sowie Drittländer finden Sie unter: www.petsontour.de

Zum Weiterlesen: die EU-Verordnung Nr. 576/2013 vom 29.12.2014

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