Image
Foto: Muenchbach - stock.adobe.com
Neue Urteile zur Maskenpflicht

Urteil

Arbeitgeber darf das Tragen von Masken anordnen

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass während der Arbeitszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird? Ein Gericht stellte klar: Infektionsschutz überwiegt.

Eine Maske zu tragen gehört zu den leicht umsetzbaren Corona-Schutzmaßnahmen. Wissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass die Ausbreitung des Virus durch eine Mund-Nasen-Bedeckung verlangsamt wird. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt daher eine Maskenpflicht. Doch darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie während der Arbeitszeit eine Maske tragen?

Der Fall: Ein Verwaltungsmitarbeiter wollte der von seinem Arbeitgeber angeordneten Maskenpflicht an seinem Arbeitsplatz, einem Rathaus mit Besucherverkehr, nicht folgen. Er legte zwei Atteste vor, die ihm ohne Angabe von Gründen bescheinigten, dass er weder eine Maske noch ein Visier tragen könne. Er verlangte daher die Befreiung von der Maskenpflicht oder die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber lehnte beides ab, der Mann klagte.

Mund-Nasen-Schutz: Achtung Fremdkörper!

Neugiere Hunde verfressener Rassen bewegen sich wie Staubsauger durch die Wohnung. Englische Tierärzte berichten von Mundschutzen, die operativ enfernt werden mussten.
Artikel lesen

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Siegburg entschied im Sinne des Arbeitgebers. Der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher wiege schwerer als das Einzelinteresse des Mitarbeiters. Zudem zweifelte das Gericht an den vorgelegten Attesten, da sie keine nachvollziehbaren Gründe enthielten, warum der Mann weder Maske noch Gesichtsvisier tragen könne. Auch einen Anspruch auf Homeoffice verneinten die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 16.12.2020, Az. 4 Ga 18/20  (Katharina Wolf)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den tfa-wissen-Newsletter. Jetzt anmelden!

Image
hund-leine-gassi.jpeg

Urteil

Der Hund geht vor: Chef darf Arbeitszeit nicht ändern

Die Sorge für ein Haustier kann wichtiger sein als betriebliche Gründe für Änderungen der Arbeitszeit.

Image

COVID-19

Corona – Was TFAs jetzt für den Praxisalltag wissen sollten!

Auch in Tierarztpraxen dreht sich derzeit vieles um das Coronavirus. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Infektionsschutz, Praxisausfälle und Kinderbetreuung.

Image

Recht

Arbeitszeugnis: Das sollten Sie wissen

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend formuliert und vollständig sein. Diese Urteile, Fallstricke und Formulierungen sollten Sie kennen.

Image

Arbeitgeberportale

Den Chef im Netz bewerten

"Nettes Team, aber ständig Überstunden." Arbeitgeberportale gewinnen im Recruiting immer mehr an Bedeutung.

Alles rund um Praxisalltag, Ausbildung und Beruf unser Newsletter TFA-Wissen

Abonnieren und erhalten Sie kostenlos alle News für Tiermedizinische Fachangestellte.