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COVID-19 19. März 2020

Corona – Tierversorgung bei Ausgangssperre

Zahlreiche Hundebesitzer und Pferdehalter sind verunsichert: Was bedeutet eine mögliche Ausgangssperre für die täglichen Spaziergänge oder Ritte mit ihren Vierbeinern?

caucasian woman in the street wearing protective mask and walking with her dog. corona virus concept
Frau Mit MUndschutz geht mit ihrem Hund
caucasian woman in the street wearing protective mask and walking with her dog. corona virus concept
Frau Mit MUndschutz geht mit ihrem Hund

Was passiert, wenn in Deutschland, so wie in Österreich, die Ausgangssperre verhängt wird? Zunächst sei gesagt, dass sowohl die Bewegung von Pferden als auch Spaziergänge mit den Hunden nicht nur erlaubt sind, sondern laut Bestimmungen des deutschen und österreichischen Tierschutzgesetzes sogar vorgeschrieben sind. Hierbei gilt allerdings, die von Reitvereinen und Ställen aufgestellten Regeln zu beachten.

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Spaziergänge sollten kürzer gehalten werden und der Sozialkontakt von Mensch zu Mensch auf ein Minimum reduziert sowie der empfohlene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Dies trifft besonders auf Hundezonen, die noch besucht werden dürfen, zu. Menschen, die in Quarantäne sind, dürfen ihren Hund nur - falls vorhanden - in den eigenen Garten begleiten. Aus diesem Grund ist es dringend empfohlen einen Notfallplan für die Betreuung des Haustieres zu erstellen. „Alle Tierbesitzer sollten jemanden organisieren, der im Bedarfsfall das Tier versorgen kann“, rät Oliver Bayr vom Wiener Tierschutzhaus. Muss man in Quarantäne oder ist man gar zu krank, um das Tier zu versorgen, sollten schon entsprechende Schritte gesetzt worden sein. Etwa einen Zweitschlüssel hinterlegen, Angaben zur Fütterung besprechen und bei Tieren, die Medikamente oder Spezialfutter benötigen diese rechtzeitig in ausreichender Menge besorgen.

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Besitzer von sogenannten Listenhunden müssen hier aber besonders aufpassen. Denn diese dürfen – zumindest in Wien – nur von Menschen mit Hundeführschein ausgeführt werden. Über etwaige Ausnahmeregelungen müssen sich Besitzer bei der zuständigen Behörde informieren. Auch welche Hygienemaßnahmen bei der physischen Übergabe der Hunde durch Menschen in Quarantäne an den Tiersitter auszusehen hat, wird als Teil der Bescheid-Auflage im Einzelfall bestimmt.) 

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